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Ausstattung
Details
Die imposante Burgruine mit Turm und breiten Ringmauern findet sich auf einem malerischen, kleinen Hügel im Ortsteil Rosental in Neukirchen (Pinzgau) und bietet eine atemberaubende Aussicht. Ruinen haben oft einen ganz besonderen Charme und bieten oft die besten Ausblicke auf die Landschaft, da sie an solchen strategischen Orten platziert wurden, um die Landschaft zu überblicken. - Faszinierend, nicht wahr!!!
Der Grundriss ist klassisch: Der quadratische Bergfried, Palas und ein drittes Gebäude (möglicherweise eine Kapelle?) wurden als separate Bauwerke errichtet und nachträglich mit geraden Ringmauerstücken zu einer Einheit verbunden.
Da sich am Grundriss keine Bauphasen erkennen lassen, kann genommen werden, dass die gesamte Anlage in einem Zug errichtet wurde.
Bei genauer Betrachtung der Mauern erkennt man jedoch, dass Ringmauer, Palas und Bergfried um ein volles Geschoß aufgestockt wurden, und zwar oberhalb der Reihe von Balkenlöchern die in ca. 10 Metern Höhe um die ganze Burg läuft.
Hier findet man längliche Läufer statt Buckelquader an den Ecken, und Bruchstein statt den in Lagen verlegten Rollsteinen mit ausgestrichenen Mörtelfugen der unteren Mauerteile.
Weitere Infos, sowie Grundrissplan gerne auf Anfrage!
Geschichte:
Ursprünglich Mairhofen genannt, wurde die Burg gegen Ende des 13. Jahrhunderts in ihren Grundzügen errichtet und erstmals 1290 über ihren Besitzer Walter von Neukirchen urkundlich erwähnt. Es handelt sich vielleicht um Lehensmänner der Grafen von Frontenhausen bzw. der Grafen von Falkenstein zu Kaprun.
Bis 1297 ließ ihr zweiter bekannter Besitzer, Friedrich von Velben, sie zu einer starken Feste ausbauen. 1544 traf ein Blitz die Anlage, woraufhin ein Teil der Burg zerstört, später aber wiederhergestellt wurde. Nach weitere Bränden und zweifachem Besitzerwechsel erklärte sie Christoph von Küenberg 1620 als abgekommen. Nachdem die Burg 1661 erneut einem starken Brand zum Opfer fiel, überließ man sie dem gänzlichen Verfall. 1944 brach die Südwestmauer durch den Luftdruck einer Bombe des Zweiten Weltkriegs ins Tal hinab. Die Ostmauer stürzte 1958 ein. Seit März 2009 ist das Betreten der Burgruine wegen Einsturzgefahr verboten.
Quellen:
www.burgenseite.com
https://wehrbauten.at/
https://de.wikipedia.org/wiki/Burgruine_Hieburg
Im Nationalrat wurden am 20.3.2024 erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen. Dazu zählt unter anderem, dass bis zum 1. Juli 2026 vor allem
o Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und
o Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen.
Wichtig: Der Antrag auf die Eintragung kann aus technischen Gründen aber erst nach dem 30. Juni 2024 gestellt werden. Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.
Bis zu einem Immobilienwert von 500.000 Euro entfallen die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühren. Liegt der Wert der Immobilie darüber - aber unter zwei Millionen Euro - werden die Gebühren nur für den Betrag erhoben, der über 500.000 Euro liegt. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.
Achtung: Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Darüber hinaus wurde im Nationalrat auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, in den ersten drei Jahren mit dem dreifachen AfA-Satz (= 4,5%) beschlossen, sofern diese dem "Gebäudestandard Bronze" entsprechen.
Weiters beschlossen wurde ein "Öko-Zuschlag" von 15 % der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann.
Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie - entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite - Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.
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