Einheitswert
Ein Vater möchte seinem Sohn ein Grundstück zur Errichtung eines Eigenheimes schenken. Ist der vom Finanzamt festgesetzte Einheitswert noch von Bedeutung?
Bei der Schenkung und Vererbung von Immobilien im engen Familienkreis (siehe auch Artikel „Grunderwerbsteuer“) war bis Ende 2015 der Einheitswert von großer Bedeutung, weil bei der Übertragung der Immobilie die vom jeweiligen Geschenknehmer bzw. Erben einmalig zu entrichtende Grunderwerbsteuer vom Einheitswert bemessen wurde.
Nunmehr ist bei unentgeltlichen Übertragungen der Grundstückswert der Liegenschaft zu ermitteln und dieser der Bemessung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen. Bei Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften ist unverändert der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer heranzuziehen.
Der dreifache Einheitswert dient im engen Familienkreis und unter Lebensgefährten als Basis für die Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr.
Bei der Schenkung und Vererbung von Immobilien im engen Familienkreis (siehe auch Artikel „Grunderwerbsteuer“) war bis Ende 2015 der Einheitswert von großer Bedeutung, weil bei der Übertragung der Immobilie die vom jeweiligen Geschenknehmer bzw. Erben einmalig zu entrichtende Grunderwerbsteuer vom Einheitswert bemessen wurde.
Nunmehr ist bei unentgeltlichen Übertragungen der Grundstückswert der Liegenschaft zu ermitteln und dieser der Bemessung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen. Bei Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften ist unverändert der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer heranzuziehen.
Der dreifache Einheitswert dient im engen Familienkreis und unter Lebensgefährten als Basis für die Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr.
